Verpflichtende Corona-Maßnahmen bei Prüfungen entfallen

Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes treten alle Corona-Schutzverordnungen der Länder spätestens am 2. April 2022 außer Kraft. Das bedeutet, dass auch bei Prüfungen durch Prüfungsausschüsse des DMYV die Abstands- und Maskenpflicht etc. entfallen. Hiervon sind so genannte Hot-Spot-Regelungen ausgenommen.

Wir empfehlen in Anbetracht der weiterhin hohen Infektionszahlen den Bewerberinnen und Bewerbern sowie den Prüferinnen und Prüfern das Abstandhalten und das Tragen von Schutzmasken.

 

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