Umweltseminare 2017

Der Landesverband informiert regelmäßig seine Mitglieder über u.a. wichtige Ereignisse auf den Wasserstraßen in NRW.

Gelungene Kooperation zwischen DMYV-LV-NW e.V. und SVNRW e.V. am 11.11. beim Motor-Yacht-Club Lübbecke e.V. im Osten NRWs und die Wiederholung am 18.11. beim Crefelder Yachtlcub e.V. 1967 im Westen, interessierten Segler und Motorbootfahrer gleichermaßen.

Schon alleine das Thema Antifouling beschäftigt so gut wie jeden Bootsbesitzer, Wasserpflanzen, wie Elodea und Co. sowie untiefe Häfen ärgern viele Wassersportler. Rechtsfragen, infolge von Unsicherheiten bei der Entsorgung von Schwarzwasser, Grauwasser oder Bilgewasser stehen im Raum. Bei unseren Veranstaltungen wurden die Teilnehmer auf den neuesten Stand gebracht.

Der Rechtsanwalt K.W. Müller verstand es mit kölschem Humor trockene Rechtsfälle interessant rüberzubringen. Quintessenz war, dass es sich im Umweltrecht um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, wobei sich sowohl die Vergehen, als auch die Strafen in Bandbreiten bewegen. Man sollte sich, wenn man von der Wasserschutzpolizei ertappt wird, nicht in Ausreden und Geschichten verstricken, sondern die Verteidigung erst mit einem guten Anwalt, Intelligenz und Kenntnis der Aktenlage beginnen. Der Strafrahmen im Wassrhaushaltsgesetz für das Einbringen von Abfall oder Öl in entsprechenden Mengen bewegt sich zwischen 510 € und 50.000 €, wobei die Erheblichkeit im Einzelfall vom Richter eingeschätzt wird.

Die Antifoulingproblematik bewegt sich im Spannungsfeld verschiedener Staaten mit unterschiedlichen Rechtssystemen und unterschiedlichen Ansprüchen an die Beschichtung - ob das Schiff auf Binnengewässern oder auf See, als Tourenschiff oder Regattaboot genutzt wird. Rücknahme, Entsorgung und Verschrottung ist für den Bootsmarkt im Gegensatz zum Automobil- oder Elektrogerätemarkt, überhaupt nicht geregelt, wusste Fachmann Dieter Haendel zu berichten. Der DMYV und der DSV arbeiten diese Fragestellungen betreffend mit den Behörden zusammen, wirken bei der Lösung der Problematiken mit und informieren die Mitglieder. Die Umweltpolitik in Deutschland setzt dabei mehr auf Information und Aufklärung, auf Einsicht und weniger auf Verbote. Unsere Verbände haben die Chance mitzugestalten, sich einzubringen, Vorschläge zu machen und die Verbraucher aufzufordern, hochwertigere und wenig biozidhaltige Anstriche aufzubringen.

Daran anknüpfend trug Marcus Schüler die Erfahrungen mit dem Ausbaggern von Häfen, sowie die Einbringung vom fremden Lebewesen in unsere Gewässer vor. Beim ersten Problem konnte er Bezug auf seinen Vorredner nehmen, denn die Entsorgung des abgebaggerten Schlamms wird umso teurer, je mehr Schiffe mit giftiger Beschichtung im Hafen gelegen haben. Zum zweiten Punkt kamen als Beispiele die Elodeaproblematik der Ruhrstauseen und die Zebramuscheln, die die Kühlkreisläufe der Motoren bis zum Defekt bevölkern. Bei beiden Problemen gibt es bislang keine Lösungen. Bei der Elodea ist man optimistisch, sich mit Feldversuchen und Mähbooten, ein befriedigendes Ergebnis zu realisieren.

Zum Schluss gab es noch eine Lektion zur Anstrichtechnik selber. Da hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Große Schichtstärken sind Vergangenheit. Moderne Antifoulings wirken auch, wenn sie dünn aufgetragen werden. Davon profitiert die Umwelt. Gefährlich für Handwerker und Umwelt sind nicht nur das Biozid, sondern überhaupt viele Lackinhaltsstoffe. Gezeigt wurden verschiedene Systeme, die unterschiedlich belasteten. Am meisten beeindruckte eine Rumpfbeschichtung, mit dem Mikrofasertuch aufgebracht, die die Oberfläche versiegelte, den Organismen keinen Halt bietet und dabei glatt und hart wird und nur 1/10 der Auftragsmenge bedarf. Das gefällt auch den Regattaseglern! Joachim Müller, der Referent, hat zugesagt, vor der nächsten Saison an einem Praxisseminar des SVNRWs mitzuwirken, in dem die verschiedenen Beschichtungsmöglichkeiten erläutert und am Objekt gezeigt werden.

Auch die Umweltseminare werden im Herbst 2018 mit aktuellen Themen wiederaufgelegt. An den gleichen Novemberwochenenden, wieder eins im Osten und eins im Westen. 

 

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